Hospizhelfer können Patienten jetzt auch im Krankenhaus begleiten

Bei der Vertragsunterzeichnung (v.r.n.l.): Georgette Maebe (Ehrenamtliche), Lisa Lellig (Ehrenamtliche), Kerstin Kreutzer (Stationsleitung, Fachkraft für Onkologie), Klaus Aurnhammer (Marienhaus Klinikum Saarlouis), Sandra Schröder (Stellv. Stationsleitung), Paul Herrlein (Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz), Sabine Bickelmann (Pflegedienstleitung), Rudolf Altmeyer, Edith Vogin (Ehrenamtliche), Heike Steuer (Hauptamtliche), Christine Pinkawa (Ehrenamtliche), Professor Dr. Harald Schäfer. Foto: Harald Kiefer/SHG

Ambulantes Hospiz St. Michael und SHG-Kliniken Völklingen unterzeichneten Kooperationsvertrag

Völklingen. Das Ambulante Hospiz St. Michael Völklingen und die SHG-Kliniken Völklingen haben einen Kooperationsvertrag zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen im Krankenhaus unterzeichnet. Demnach können geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer Patienten auf Wunsch während ihres Aufenthalts im Krankenhaus begleiten. Dabei stimmen sich die Vertragspartner untereinander ab und ergänzen sich zugunsten der betroffenen Patienten in ihren jeweiligen Aufgaben.

„Aufgabe des Krankenhauses ist es auch, Patientinnen und Patienten, die im Haus versorgt werden, auch am Lebensende eine umfassende Versorgung und Begleitung anzubieten“, erklärte der Ärztliche Direktor der SHG-Kliniken Völklingen, Professor Dr. Harald Schäfer, bei der Vertragsunterzeichnung. „Daher sind wir sehr froh, mit dem Ambulanten Hospiz einen kompetenten Partner zu haben und heute diesen Vertrag besiegeln zu können“.

Unterschrieben wurde die Vereinbarung von Paul Herrlein, Geschäftsführer der für das Ambulante Hospiz federführenden St. Jakobus Hospiz GmbH, und Rudolf Altmeyer, Verwaltungsdirektor der SHG-Kliniken Völklingen. Zur Qualitätssicherung vereinbarten die Partner unter anderem Fortbildungen und multiprofessionelle Fallbesprechungen mit dem Palliativteam des Krankenhauses.   

„Für uns ist das der erste Kooperationsvertrag nach dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz“, freute sich Paul Herrlein. Das Gesetz gilt seit Dezember 2015 und soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Seither haben Krankenhäuser, die keine eigenen Palliativstationen haben, die Möglichkeit, auf ambulante Hospizdienste zurückzugreifen. Diese erhalten einen gewissen finanziellen Ausgleich durch die Krankenkassen, die seit 2016 verpflichtet sind, mehr für Hospizversorgung und Palliativmedizin aufzuwenden.