Kooperationsvertrag der Klinik Püttlingen mit dem ambulanten Hospiz St. Michael, Völklingen

Hinten von li nach re: Marie-Katrin Schroden (Hauptamtliche), Monika Allard (Ehrenamtliche), Petra Thielen (Seelsorgerin), Inge Kreutzberger (Ehrenamtliche), Renate Müller (Ehrenamtliche), Klaus Aurnhammer (Marienhaus Klinikum SLS), vorne von li nach re: Paul Herrlein (Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz), Ralf Beckstein (Verwaltungsdirektor), Dr. Faßbender (Oberarzt Innere), Prof. Dr. Reck (Chefarzt Darmzentrum)

(Text zur Verfügung gestellt von der Knappschaftsklinik Püttlingen)

Nach einer längeren Vorbereitungsphase konnte am 18.05.2018 der Kooperationsvertrag zwischen der Klinik Püttlingen und dem ambulanten Hospiz St. Michael geschlossen werden. Hierdurch kann die Versorgung von Palliativpatienten schon während der stationären Behandlungsphase deutlich verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Palliativ- und Hospizgesetz vom 08.12.2015, das ausdrücklich die Sterbebegleitung durch externe Hospizdienste in Krankenhäusern ermöglicht.

Ursprünglich für die Palliativpatienten des Darmzentrums der Klinik Püttlingen angedacht, erstreckt sich der jetzt geschlossene Kooperationsvertrag auf Patienten der gesamten Klinik. Dies ist von weitreichender Bedeutung, da mit den Abteilungen Innere Medizin, Neurologie, Geriatrie, Neurologische Frühreha und dem Brustzentrum weitere große Bereiche existieren, in denen Patienten in palliativen Situationen versorgt werden.

Das ambulante Hospiz St. Michael Völklingen begleitet seit 2004 sterbenskranke Menschen und ihre Angehörige im Raum Völklingen, Püttlingen, Riegelsberg bis Heusweiler und im Warndt. Mit fast 60 ehrenamtlichen Hospizhelfern bietet es somit eine langjährige Expertise in der Hospiz- und Palliativarbeit. Diese wird zukünftig auch in der Klinik Püttlingen, den stationären Palliativpatienten und deren Angehörigen in ihrer schwierigen Situation hilfreich sein.