Nachlese Hospizgespräch Mai 2016

Saarbrücker Hospizgespräch zum Thema „Betreuung“ - Angst vor der Entmündigung?

Noch immer assoziieren viele Menschen mit dem Wort "Betreuung" die Entmündigung. Der hauptberuflich tätige Betreuer Gert Pfeiffer versuchte beim Saarbrücker Hospizgespräch den vielen interessierten Teilnehmern  mit seinem Vortrag "Betreuung - was bedeutet das für mich und meine Angehörigen?" diese Angst zu nehmen. Bis zum Jahr 1992 galten betreute Personen tatsächlich als nicht mehr geschäftsfähig. Das heutige Betreuungsrecht jedoch kennt keine Entmündigung, sondern die Betreuer leisten Hilfestellungen in den zugeordneten Aufgabenkreisen. Dabei darf nach §1896, Abs. 1a  BGB eine Betreuung nicht gegen den freien Willen bestellt werden.  Ausnahme sind Situationen, in denen der Mensch sich nicht mehr artikulieren kann, aber auch da wird nur unter Einbeziehung z.B. ärztlicher Gutachten und nur auf Antrag  eine Betreuung eingerichtet werden. Es steht immer das Wohl des Einzelnen im Vordergrund. Das Amtsgericht kann hauptberuflich tätige oder auch ehrenamtliche Betreuer bestellen. In der Regel kommen ehrenamtliche Betreuungspersonen aus dem familiären Umfeld, während hauptberufliche Betreuer in keiner näheren Beziehung zur Person stehen. Beide Betreuungsarten unterliegen der Aufsicht des Amtsgerichtes, d.h. es müssen alle Vorgänge, die mit der Betreuung zusammenhängen, gegenüber dem Betreuungsgericht belegt werden. Daneben gibt es noch die Betreuungsfälle, die auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht durchgeführt werden. Hier hat die Person im Vorfeld jemanden bestimmt, der ihr hilft, also sozusagen auch "betreut". Diese Art der Versorgung hat ebenfalls Rechtscharakter, unterliegt aber keiner "übergeordneten" Aufsicht. Diese  Personen müssen sich nur gegenüber der betreuten Person rechtfertigen. Der Vortrag endete im regen Austausch der Teilnehmer mit dem Referenten, wobei die zahlreich gestellten Fragen von Herrn Pfeiffer in sehr anschaulicher und kompetenter Art umfassend beantwortet wurden.

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